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Ihre Agentur für Sport- und Gesundheitsmarketing

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Sportler- & Expertenvermittlung


Allgemeine übergreifende Bestimmungen

1) SPORTS.Selection ist eine Vermittlungsplattform von HERALIC.Concepts GmbH (Firmensitz Wien | Firmenbuchnummer FN 514932 d Handelsgericht Wien |UID: ATU 74553734). Die Dienstleistungen von SPORTS.Selection erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender AGB. Abweichende AGB des Sportlers/Experten, Kunden oder des Managements des Sportlers/Experten werden ausdrücklich nicht anerkannt. Abweichende Regelungen gelten nur dann als anerkannt, wenn SPORTS.Selection diese ausdrücklich schriftlich mit dem jeweiligen Vertragspartner vereinbart. 


2) SPORTS.Selection verfügt über entsprechende Vereinbarungen mit den Sportlern/Experten oder deren Management über die Vermittlung der Sportler/Experten an (Wirtschafts-) Kunden, (im Folgenden als „Kunden“ bezeichnet). Im Folgenden wird unter „Sportler/Experte“ weibliche und männliche Sportler/Experten als auch ein ggf. vorhandenes Management des Sportlers/Experten verstanden.

3) SPORTS.Selection schließt als Vertragsmittler im Namen des Sportlers/Experten einen Vertrag mit dem im Vorfeld mit dem Sportler/Experten akkordierten Inhalt mit dem Kunden ab und treibt im eigenen Namen und im Namen des Sportlers/Experten offene Honorarforderungen ein.

§ 1 Vertragsabschluss

1) Die von SPORTS.Selection gestellten Anbote erfolgen stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, sobald ein erteilter Auftrag von SPORTS.Selection schriftlich bestätigt wird oder der Kunde nach Aufforderung von SPORTS.Selection das Anbot firmenmäßig unterfertigt.

§ 2 Mitwirkungsverpflichtungen des Kunden und Honorar

1) Der Kunde gewährleistet während der Vertragslaufzeit eine kompetente und uneingeschränkte Mitwirkung. Auf diese Weise kann SPORTS.Selection in die Lage versetzt werden, optimale für den Sportler/Experten erforderliche Arbeitsergebnisse zu erreichen. 


2) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber SPORTS.Selection, die Tätigkeit nach allen Möglichkeiten zu unterstützen und schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen, welche im Rahmen seiner Betriebssphäre möglich sind, um optimale Leistungen zu erbringen. 


3) Ein Beauftragter des Kunden hat beim Eintreffen der Sportler/Experten am Veranstaltungstag gegenüber den Koordinatoren von SPORTS.Selection oder dem Sportler-/Experten-Management als Verantwortlicher bereit zu stehen. Dieser hat die Sportler/Experten und Koordinatoren in Empfang zu nehmen und mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. 


4) Eine Haftpflicht- und Unfallversicherung wird bei Tätigkeiten mit besonderem Risiko für die Sportler/Experten auf Kosten des Kunden empfohlen.

5) Das Honorar setzt sich wie folgt zusammen:

a) Honorar des Sportlers/Experten

b) Agenturprovision von SPORTS.Selection

Alle genannten Honorare sind exkl. Umsatzsteuer zu verstehen.

Zahlung prompt nach Rechnungserhalt. Zahlungen gelten erst mit Eingang am Geschäfts- bzw. Treuhandkonto von SPORTS.Selection als geleistet. Rechnungsbeanstandungen sind binnen 8 Tagen ab Erhalt der Rechnung bekanntzugeben. Bei Verzug können wahlweise der Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. verlangt werden. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung der erworbenen Rechte durch den Kunden. Für die Bezahlung der Honorare haftet der Besteller zur ungeteilten Hand mit einem allfälligen Geschäftsherrn, in dessen Auftrag er handelt. Sowohl Besteller als auch Endkunde werden Vertragspartner im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.

6) Spesen wie Anreise- und Übernächtigung der Sportler/Experten und - sofern zwischen Sportler/Experte und Kunden vereinbart - der Begleitperson(en) werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Kunden (Auftraggeber) getragen.

7) Die Erbringung etwaiger Zusatzleistungen von SPORTS.Selection und/oder des Sportlers/Experten gegenüber dem Kunden sind jedenfalls kostenpflichtig, aliquot zu verrechnen und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Über die oben beschriebene Vermittlungsleistung hinausgehende Leistungen wie PR-Arbeit, Konzeptentwicklung oder Eventplanung und -Organisation werden gesondert berechnet, jedenfalls ist darüber eine separate Vereinbarung zu erstellen. Über die Kostenpflichtigkeit einer Leistung informiert SPORTS.Selection den Kunden umgehend.

8) Aus Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden, Konkursabweisung mangels Vermögens, Zahlungsverzug des Kunden oder wenn andere Umstände bekannt werden, die die Einbringlichkeit der geschuldeten Forderungen gefährden, kann der durch SPORTS.Selection vertretene Sportler/Experte vom Vertrag zurücktreten, soweit er noch nicht von beiden Seiten vollständig erfüllt ist.

Bei Stornierung einer bereits bestätigten Buchung, werden bis 60 Tage vor vereinbartem Tätigkeitsbeginn 50%, danach 100% des Gesamthonorars zuzüglich angefallener Spesen verrechnet.

9) Der Kunde und der Sportler/Experte verpflichten sich jeweils, über vertragliche Inhalte Stillschweigen zu halten und diese nicht öffentlich zu machen. Eine Offenlegung vertragswesentlicher Vereinbarungen gegenüber Dritten ist nur nach vorigem Einverständnis des Vertragspartners, zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Parteien oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen erlaubt. Dies gilt auch für die Zeit nach der Vertragsbeendigung fort. 


§ 3 Veröffentlichungs- und Verwertungsrechte

1) Veröffentlichungs- und Verwertungsrechte werden grundsätzlich nur für redaktionelle Berichterstattung gestattet.Darüber hinaus gehende Rechte müssen schriftlich vereinbart werden.

2) Die Weitergabe jeglicher Aufnahmen und/oder Abbildungen des Sportlers/Experten von seiner Tätigkeit beim Kunden sowie Nutzungs- und Verwertungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von SPORTS.Selection.

§ 4 Haftung von SPORTS.Selection, der Sportler/Experten und des Kunden

1) SPORTS.Selection ist ausschließlich Vermittler zwischen dem Kunden als Auftraggeber und dem Sportler/Experten und haftet nicht für Schäden, Ausfälle und Fehlverhalten des Sportlers/Experten oder des Kunden. Eine vertragliche und außervertragliche Haftung wird ausgeschlossen. Es besteht ein Gewährleistungs- und Haftungsausschluss generell, insbesondere: für Schäden, Folgeschäden, Ansprüche, Verluste welcher Art auch immer (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, der Betriebsunterbrechung oder aus anderem finanziellen Verlust), die sich aus der Vermittlungstätigkeit ergeben. Sofern SPORTS.Selection haftet, ist die Höhe der Ersatzpflicht mit € 1.500,- beschränkt.

2) SPORTS.Selection haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung für Handlungen und Unterlassungen und für die Vollständigkeit, die Richtigkeit und die Zweckmäßigkeit von Maßnahmen und Vorschlägen, aber auch für Organisationsverschulden beschränkt sich somit auf grobes Verschulden und Vorsatz, der jedenfalls immer vom Kunden nachzuweisen ist. 


3) Bei Ausfällen vermittelter Auftritte von Sportlern/Experten, die nicht in der Vermittlersphäre liegen oder aus Gründen höherer Gewalt resultieren, ergeben sich für den Kunden und den Sportler/Experten keine Rechte und Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag. SPORTS.Selection bemüht sich im Falle eines unvorhersehbaren Ausfalles in Absprache mit dem Kunden um einen adäquaten Ersatz.


4) Sollten Kunden mit durch SPORTS.Selection vermittelten Sportlern/Experten selbsttätig Folgeaufträge abschließen und SPORTS.Selection bei diesen Geschäften umgehen, kann SPORTS.Selection neben einer Konventionalstrafe von bis zu 10.000 Euro pro Vertragsabschluss die entgangenen Provisionen und vertraglichen Schadensersatz in Höhe von zwei Sportler/Expertehonoraren zusätzlich verlangen. Dies versteht sich zzgl. der gesetzlichen Verzugszinsen.

5) Eine Weitervermittlung der Sportler/Experten ist - falls nicht anders schriftlich vereinbart - ausgeschlossen. Sollten Kunden die durch SPORTS.Selection vermittelten Sportler/Experten ohne schriftliches Einverständnis selbsttätig gegen Entgelt weitervermitteln, kann SPORTS.Selection neben einer Konventionalstrafe von bis zu 10.000 Euro pro Vertragsabschluss vertraglichen Schadensersatz in Höhe von zwei Sportler-/Expertenhonoraren zusätzlich verlangen. Dies versteht sich zzgl. der gesetzlichen Verzugszinsen.

§ 5 Schlussbestimmungen

1) Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen und mündliche Nebenabreden gelten ausschließlich als getroffen, soweit die Schriftform eingehalten worden ist.

2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, dem Sportler/Experten und SPORTS.Selection gilt österreichisches Recht, wobei dessen internationale Verweisungsnormen, sowie internationale Gesetze, keine Anwendung finden. 


3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Zuständig ist das sachlich zuständige Gericht für den ersten Wiener Gemeindebezirk.

4) Sind oder werden infolge einer Gesetzesänderungen die AGB oder Teile der AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen AGB nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksam gewordenen Bestimmungen durch eine der ursprünglich am nächsten kommenden Bestimmung zeitnah zu ersetzen. 


 

Wien, den 15.02.2021